BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Eine Unbdenklichkeitsbescheinigung ist eine berfristete Erklärung, daß Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder die Betriebsstätte Ihrer Firma muss daher innerhalb der Samtgemeinde Schwaförden sein.

Gemäß Ziffer 2 zu § 2 der Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Schwaförden betragen die Gebühren

2,70 Euro für die 1. Ausfertigung

1,00 Euro für jede weitere Abschrift

Sie können die Unbdenklichkeitsbescheingung formlos bestellen.

Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dem Steuerpflichtigen selbst, Dritten nur mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.