steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbdenklichkeitsbescheinigung ist eine berfristete Erklärung, daß Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder die Betriebsstätte Ihrer Firma muss daher innerhalb der Samtgemeinde Schwaförden sein.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Ziffer 2 zu § 2 der Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Schwaförden betragen die Gebühren
2,70 Euro für die 1. Ausfertigung
1,00 Euro für jede weitere Abschrift
Anträge / Formulare
Sie können die Unbdenklichkeitsbescheingung formlos bestellen.
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dem Steuerpflichtigen selbst, Dritten nur mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.